Neulich in Nachrichtensendung reingezappt. Hörte noch die Sprecherin sagen, das Gericht habe die besondere Schwere der Tat wegen - jetzt kommt's: "bankenmäßigen Betruges" festgestellt.
Klingt einleuchtend, dachte ich. Es ist ja eigentlich schlimm genug, wenn man einfach so seine Mitmenschen betrügt. Darüberhinaus sieht §263 StGB eine Bewertung als "besonders schweren Fall" vor, wenn die Tat gewerbs- oder bandenmäßig verübt wird. Und da ist es absolut logisch, noch eine Schwerekategorie draufzupacken, wenn der Betrug konzernmäßig, im weltumspannenden Stile und unfassbaren Volumen der "Masters of the Universe", also "bankenmäßig" durchgezogen wird. Die Steigerung "blöder Einzeltäter" -> "kriminelle Vereinigung" -> "Finanzkonzern" ist schlüssig und entspricht unserem Erfahrungswissen.
Aber natürlich habe ich mich nur verhört, es war nicht von "bankenmäßigem", sondern nur von "bandenmäßigem" Betrug die Rede. "Bankenmäßiger Betrug" ist strafrechtlich nicht relevant. Das Unrecht muss nur groß genug werden, dann wird's legal.
(verändert via wiki commons)
"Warum bist Du Pirat geworden?", fragte Napoleon während des Ägyptenfeldzuges einen gefangenen Piratenhauptmann. Der antwortet: "Weil ich nur drei Schiffe habe. Hätte ich eine Flotte und ein Heer wie Ihr, wäre ich ein Eroberer!" (Quelle unbekannt)