Erster angenommener Fall: Den SchülerInnen einer beliebigen Kooperativen Gesamtschule im nordwestdeutschen Raum ist es aus versicherungstechnischen Gründen wegen der damit verbundenen Risiken untersagt, während der Pausenzeiten das Schulgelände zu verlassen, um sich z. B. beim Kiosk gegenüber einen vormittäglichen, fetten Döner zu kaufen.
Zweiter angenommener Fall: Halim, knapp 17 Jahre alt, hat sich nach dem Tod seines Vaters bei einem Granatenangriff auf Aleppo, Halims Heimatstadt, auf die Flucht begeben, ist von Schleusern gelotst und betrogen worden und trotz aller Widerstände, Hunger, Durst, Rechtsunsicherheit, Gefahr für Leib und Leben, in Gewaltmärschen und nächtlichen, illegalen Grenzübertritten via Türkei, Griechenland, Balkan, Österreich nach Deutschland gekommen, um hier mit guter Erfolgsaussicht einen Asylantrag zu stellen.
Dritter angenommener Fall: Halim nimmt integrationshalber nun auch am Unterricht in o.g. Kooperativer Gesamtschule teil.
Aufgabe: Erläutern Sie Halim das Konzept "versicherungstechnischer Gründe" und dass er - nach einer Flucht von ca. 4.000 km - nicht auf die andere Straßenseite darf, weil das zu gefährlich ist.
Auswertung: Es ist schon wahr, was die Kritiker sagen: Die Flüchtlinge bringen hier alles durcheinander.
(via google maps)
Da stellt sich tatsächlich die Frage: Warum fahren die eigentlich nicht mit dem Auto? In 38 Stunden wär' der Drops gelutscht! Nur zwei Baustellen auf der Strecke, und der Sprit ist billig wie nie, so what!?)