Sonntag, 15. Oktober 2017

Was zählt



94,4 %

aller wahlberechtigten Niedersachs*innen haben sich heute eindeutig für die Freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen den Dreck der braunen Hetzer entschieden. 

Das ist ein gutes Ergebnis.


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


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 (verändert via wiki commons)

Ja, man kann noch über Vieles meckern, beim heutigen Wahlergebnis und bei manchem Detail des GG. Aber das Fundament ist in Ordnung, und das ist gut so!

Übrigens habe ich neulich irgendeinen Kommentar gelesen, man dürfe den Sachsen nicht die Demokratiefähigkeit absprechen, nur weil 25 % von ihnen die AfD gewählt haben. Doch, darf man. Muss man sogar. Zumindest den besagten 25 %. Die wollen nicht nicht zu unserer Gemeinschaft gehören und haben das klar ausgedrückt. In Ungarn oder der Türkei beispielsweise, da finden sich Gruppen, die genau so ticken. Bon voyage!