Mittwoch, 17. Januar 2018
Alle Jahre wieder ...
... taucht medienöffentlich die dümmliche Frage auf, ob Lehrer*Innen ein Streikrecht haben. Dabei ist die Antwort völlig klar und zweifelsfrei: JA! Natürlich dürfen Lehrer*Innen streiken.
Es sei denn, sie haben bei ihrer Einstellung unterschrieben und beeidet, dass sie ein besonderes Treueverhältnis zum Staat eingehen wollen, ein Verhältnis das beiderseits (!!!) besondere Rechte und Pflichten gebiert. Man nennt dieses Verhältnis "Beamtentum", und deutsche Beamt*Innen genießen im Vergleich zum Rest der Welt äußerst respektable Privilegien, allerdings eben auch ein paar rechtliche Einschränkungen, wie z.B. das nicht vorhandene Streikrecht.
Man kann aber durchaus Lehrer*In sein, ohne verbeamtet zu sein. Dann ist man Angestellte*r im Öffentlichen Dienst und darf streiken.
Was überhaupt nicht geht, was absolut niederträchtig, verlogen, erbärmlich und zum vor-Fremdscham-in-den-Boden-versinken-wollen-peinlich ist, ist, einerseits die Vorteile des Beamtentums abgreifen, ohne andererseits die Nachteile akzeptieren zu wollen! Ich bin ethisch voll mit mir einverstanden, beamteter Lehrer zu sein und empfinde gleichzeitig echte Hochachtung vor jenen, die um ihrer größeren persönlichen Freiheit willen als angestellte oder gar freischaffende Lehrer*Innen arbeiten.
Aber dieses egozentrische, raffgierige, arrogante, inkonsequente, opportunistische Herumgehampel ... bah!
Es gibt Leute, die kaufen Wohngrundstücke in den Einflugschneisen von Flugplätzen, weil, lärmbedingt, die Grundstückspreise dort natürlich albern mickrig sind. Und am Tag nach dem Einzug verklagen sie Gott und die Welt wegen des Fluglärms. Und wenn der Fluglärm auch tausendmal nervt: Die wussten doch, worauf sie sich einlassen. Die haben doch eine eigenverantwortliche Entscheidung getroffen. Wie kann man dann hinterher ...?
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Vielen Dank für Ihren / Deinen Kommentar